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Betriebsvereinbarung – ein Überblick

Eine Betriebsvereinbarung beinhaltet wichtige Regelungen innerhalb eines Betriebes wie Arbeitsschutz, Bereitschaftsdienste, Arbeitszeitmodelle oder sogar die Kleiderordnung. Der Betriebsrat stellt anhand einer Betriebsvereinbarung ein betriebliches Regelwerk auf, an das sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer halten müssen. Sie ist damit für den Betriebsrat das wichtigste Instrument zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick unter anderem zu Definition, Inhalten und Muster einer Betriebsvereinbarung und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema. 

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Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist eine Betriebsvereinbarung eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt Pflichten, aber auch Rechte beider Parteien und definiert für den Betrieb verbindliche Normen. 

Die in der Betriebsvereinbarung festgehaltenen Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer eines Betriebs beziehungsweise für spezielle Arbeitnehmergruppen. Treffen Arbeitgeber und Betriebsrat Absprachen, die lediglich einzelne Arbeitnehmer betreffen, gehören diese nicht zur Betriebsvereinbarung. Solche Absprachen haben demzufolge auch nicht dieselbe rechtliche Wirkung. 

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede?

Zwar ist eine Regelungsabrede auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, aber sie hat keine unmittelbare Drittwirkung auf die Arbeitnehmer eines Unternehmens. Während eine Betriebsvereinbarung Regelungen festlegt, die die Arbeitnehmer direkt beeinflussen, gestaltet eine Regelungsabrede die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. 

Eine Regelungsabrede muss im Gegensatz zur Betriebsvereinbarung nicht zwangsweise schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich getroffen werden.

Was wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt?

Die Betriebsvereinbarung kann als Gesetz eines Betriebes beschrieben werden, das zwischen den beiden Betriebsparteien Betriebsrat und Arbeitgeber geschaffen wurde. 

Man unterscheidet zwischen: 

  • mitbestimmungspflichtigen,
  • mitbestimmungsfreien und
  • teilmitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen (regelt sowohl mitbestimmungspflichtige als auch -freie Inhalte)

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung enthält Regelungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebsverfassungsrechtliche und betriebliche Inhalte. Sie behandelt damit alle Angelegenheiten, welche laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu den Aufgaben eines Betriebsrates gehören. 

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen sind Betriebsvereinbarungen über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten. In diesen Fällen ersetzt ein Spruch einer Einigungsstelle die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. 

In diesen Fällen ist eine erzwingbare Betriebsvereinbarung (ggf. durch ein Einigungsstellenverfahren) unter anderem möglich: 

  • Mitgliederzahl des Gesamt- sowie des Konzernbetriebsrats
  • Vereinbarung über Ort und Zeit der Betriebssprechstunden
  • Aufstellung eines Sozialplans
  • Maßnahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Personalfragebögen
  • allgemeine Personal-Beurteilungsgrundsätze 
  • personelle Auswahlrichtlinien

Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Gemäß §88 BetrVG können die Betriebspartner freiwillige Betriebsvereinbarungen treffen, wenn die zu regelnden Angelegenheiten nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Hierbei müssen beide Parteien zustimmen. Das Schließen von freiwilligen Betriebsvereinbarungen kann weder vom Betriebsrat noch vom Arbeitgeber erzwungen werden. 

Freiwillige Betriebsvereinbarungen können unter anderem sein: 

  • Zustimmung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Errichtung einer ständigen Einigungsstelle
  • Grundsätze innerbetrieblicher Stellenausschreibungen
  • Vergütungsregelung einer Einigungsstelle 
  • Details des Beschwerdeverfahrens

Wer kann eine Betriebsvereinbarung schließen?

Die Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerseite und ist für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zuständig.

Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat - geht das?

Nein. Wenn in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt wurde, kann es auch keine Betriebsvereinbarung geben.  Eine Betriebsvereinbarung MUSS immer zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen werden. Es ist deswegen nicht möglich, dass

  • eine Gewerkschaft,
  • einzelne Arbeitnehmer,
  • Arbeitnehmergruppen oder 
  • eine Schwerbehindertenvertretung

eine Betriebsvereinbarung schließt. 

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber gegen die Betriebsvereinbarung verstößt?

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat im Rahmen eines Beschlussverfahrens das Befolgen der Betriebsvereinbarung erzwingen. 

Auch der einzelne Arbeitnehmer kann die individuellen, in einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte direkt gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich geltend machen.

Betriebsvereinbarung einsehen - Wo ist das möglich?

Der Arbeitgeber ist laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet, die Betriebsvereinbarung im gesamten Betrieb bekannt zu machen. So kann jeder Arbeitnehmer sie einsehen. Eine Verbreitung ist zum Beispiel durch die Veröffentlichung im Intranet eines Unternehmens oder den Aushang am Schwarzen Brett möglich.

Wie lange gelten Betriebsvereinbarungen?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt in §77, dass Betriebsvereinbarungen mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden können. Es ist möglich, dass Arbeitgeber und Betriebsrat kürzere oder längere Kündigungsfristen vereinbaren.

Betriebsvereinbarung Muster - Wie sieht es aus?

Wir zeigen Ihnen, wie eine Betriebsvereinbarung aussehen sollte und was Sie bei der Form beachten müssen. 

Achten Sie beim Aufsetzen einer Betriebsvereinbarung auf diese Inhalte: 

  • Geltungsbereich der Vereinbarung
  • Gegenstand
  • Begründung
  • Regelungen (Gebote, Verbote, Rechte, Erlaubnisse)
  • Definitionen
  • Verfahren
  • Konsequenzen
  • In-Kraft-Treten, Beendigung

Da eine Betriebsvereinbarung explizit auf die betrieblichen Verhältnisse abgestimmt sein muss, sollten Sie auf die Nutzung allgemeingültiger Mustervorlagen weitestgehend verzichten. Wir haben verschiedene Vorlagen zur Betriebsvereinbarung für Sie zusammengestellt, die Ihnen als Inspiration dienen. 

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Fazit Betriebsvereinbarung

  • Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. 
  • Sie regelt Rechte und Pflichten beider Betriebsparteien und definiert für beide Seiten verbindliche Normen. 
  • Man unterscheidet zwischen mitbestimmungspflichtigen, mitbestimmungsfreien und teilmitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen. 
  • Verfügt ein Betrieb über keinen Betriebsrat, kann keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
  • Wenn nicht anders vereinbart, kann eine Betriebsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.