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Betriebsrat gründen: Alles Wichtige zur Gründung eines Betriebsrats

NEU

Jetzt fit werden für die Betriebsratswahl 2026 – mit unserem Online-Seminar für Wahlvorstände!

Übernehmen Sie Verantwortung mit Sicherheit: In unserem kompakten Live-Online-Seminar zeigen wir Wahlvorständen Schritt für Schritt, wie sie die Betriebsratswahl rechtssicher, praxisnah und erfolgreich organisieren. Ideal für alle, die das normale Wahlverfahren souverän meistern wollen.

Wie werden in einem solchen Fall die Mitglieder vom Wahlvorstand bestimmt?

Grundsätzlich muss beim Gründen eines Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Wahlordnung (WO) unterschieden werden, welches der nachfolgenden Wahlverfahren Anwendung findet:
  • Normales Wahlverfahren (Betriebsversammlung: Für Betriebe über 100 Arbeitnehmer)
oder
  • Vereinfachtes Wahlverfahren (Wahlversammlung: Für Betriebe zwischen 5 bis 100 Arbeitnehmer, die die Wahlberechtigung besitzen gem. § 14a BetrVG)
    • einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren (wenn ein Betriebsrat vorhanden ist)
      • Der Betriebsrat setzt den Wahlvorstand ein
    • zweistufiges vereinfachtes Wahlverfahren (wenn kein Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat vorhanden ist, gem. § 17 Abs. 2 BetrVG)
      • Auf der ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand gewählt und bei der zweiten Wahlversammlung der Betriebsrat.
 
Sie haben Fragen oder wollen einen Betriebsrat gründen? Dann schauen Sie gerne bei unserem Online-Seminar „Normales Wahlverfahren – Betriebsratswahl 2026“ vorbei!