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Betriebsratsgründung

Betriebsratsgründung – wie gehe ich vor?

Wie läuft die Bestellung des Wahlvorstandes auf der Betriebsversammlung ab?

Auf der Betriebsversammlung sollte zuerst ein Versammlungsleiter bestimmt werden. Dies ist der erste Beschluss der Betriebsversammlung. Dieser Versammlungsleiter übt danach alleine das Hausrecht aus. Er erteilt das Wort unter Berücksichtigung der demokratischen Grundsätze, bestimmt die Reihenfolge der zur Abstimmung gestellten Personen usw.

Es werden nunmehr Vorschläge über die Besetzung des Wahlvorstandes gemacht und abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich für jedes Mitglied bzw. Ersatzmitglied und für die Vergabe der Ämter des Vorsitzenden und seines Stellvertreters im Wahlvorstand einzeln. Die Bestimmung erfolgt in der Reihenfolge:

■ Mitglieder des Wahlvorstandes
■ Vorsitzender
■ Stellvertreter
■ Ersatzmitglieder

In der Praxis werden meistens die drei einladenden Arbeitnehmer auch den Wahlvorstand bilden.

Die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann auch über drei Arbeitnehmer hinaus erhöht werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Wahlvorstands erforderlich ist. Das muss vorher durch die Betriebsversammlung beschlossen werden. In der Regel dürften aber drei Arbeitnehmer im Wahlvorstand ausreichen.

Es muss immer eine ungerade Anzahl von Mitgliedern in den Wahlvorstand bestellt werden. Gerade bei der Bestellung des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung sollten unbedingt Ersatzmitglieder bestimmt werden!

Ansonsten ist bei Verhinderung eines Mitglieds des Wahlvorstands eine erneute Betriebsversammlung einzuberufen und die Ersatzmitglieder zu bestellen.

Abstimmungsberechtigt sind alle auf Einladung anwesenden Arbeitnehmer. Auf die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer kommt es nicht an.

Die Wahl selbst muss weder geheim noch schriftlich durchgeführt werden. Sie kann also auch durch Handaufheben erfolgen. Ist der Arbeitgeber – warum auch immer – auf der Betriebsversammlung anwesend, sollte gleichwohl daran gedacht werden, die einzelnen Abstimmungen geheim und schriftlich abzuhalten.

Die Anwesenheit des Arbeitgebers könnte sich ansonsten auf das Abstimmungsergebnis auswirken. Die Einladenden sollten also gegebenenfalls eine Wahlurne, Papier und Stifte bereit halten.

Was muss der gewählte Wahlvorstand dann tun?

Der durch die Wahlversammlung bestellte Wahlvorstand hat die Betriebsratswahl unverzüglich – genauso wie der vom Betriebsrat bestellte Wahlvorstand – einzuleiten und durchzuführen. Dabei gibt es folgende Phasen seiner Tätigkeit während der Betriebsratswahl:

■ Vorbereitung der Betriebsratswahl
■ Wahltag
■ Nach dem Wahltag

Kommt die Betriebsversammlung nicht zustande oder verläuft sie erfolglos, ist die Anrufung des Arbeitsgerichts zulässig. Konkret heißt das, dass die drei Arbeitnehmer, die zur Betriebsversammlung eingeladen haben, nunmehr auch einen Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands beim Arbeitsgericht stellen können.

Noch Fragen zur Betriebsratsgründung? Dann rufen Sie uns einfach an!