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Vereinfachtes Wahlverfahren

Vereinfachtes Wahlverfahren – Einfach ist es nicht!

Vereinfachtes Wahlverfahren. Das hört sich an, als wäre die Durchführung der Wahl unter diesen Bedingungen das reinste Kinderspiel. Dem ist nicht so. Es kann nur davor gewarnt werden, die Anforderungen an eine Wahl im vereinfachten Wahlverfahren zu unterschätzen. Auch eine Wahl, die im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt worden ist, muss demokratischen Grundsätzen genügen. Insofern sind zwar an einigen Stellen die Vorschriften im Vergleich zum normalen Wahlverfahren gelockert, aber in der Regel nicht gänzlich aufgehoben.

Außerdem hat der Gesetzgeber eine für die Akteure bei einer Wahl im vereinfachten Wahlverfahren missliche Technik der Gesetzgebung gewählt. Im BetrVG bzw. der WO wird das normale Wahlverfahren relativ ausführlich behandelt. Sodann wird in Einzelnen Vorschriften wie §§ 14a, 17a BetrVG und in den §§ 28 ff. WO das vereinfachte Wahlverfahren festgelegt. Das passiert in weiten Teilen durch Verweisung auf die Vorschriften, die das normale Wahlverfahren regeln. Die Akteure einer Wahl im vereinfachten Wahlverfahren haben sich also die jeweils für sie geltenden Vorschriften aus dem BetrVG bzw. der WO zusammenzustellen. Diese Gesetzestechnik passt nicht mit dem Sinn der Vereinfachung des Wahlverfahrens überein. Aber damit muss man zurecht kommen.

Wann ist das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen?

Wie ist der Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren zu bestellen?

Was bedeutet vereinfachtes einstufiges Verfahren und vereinfachtes zweistufiges Verfahren?

Sofern der Wahlvorstand bereits durch einen Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat/ Konzernbetriebsrat bestellt wurde, erfolgt die Wahl im einstufigen Verfahren. In diesem Fall entfällt die erste Wahlversammlung auf der sonst der Wahlvorstand gewählt worden wäre. Es gibt dann nur eine Wahlversammlung: die auf welcher der Betriebsrat gewählt wird.

Wurde der Wahlvorstand nicht durch einen Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat/ Konzernbetriebsrat bestellt, so ist auf einer ersten Wahlversammlung der Wahlvorstand durch die Belegschaft zu wählen. Auf einer zweiten Wahlversammlung erfolgt dann die Wahl zum Betriebsrat. Daher wird dieses Verfahren auch zweistufiges Verfahren genannt.

Wie läuft die Wahl im einstufigen Verfahren ab?

Wie läuft die Wahl im zweistufigen Verfahren ab?

Wo finden sich Regelungen zum vereinfachten Wahlverfahren?