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Vereinfachtes Wahlverfahren

Vereinfachtes Wahlverfahren – Einfach ist es nicht!

Wann ist das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen?

Wie ist der Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren zu bestellen?

Was bedeutet vereinfachtes einstufiges Verfahren und vereinfachtes zweistufiges Verfahren?

Sofern der Wahlvorstand bereits durch einen Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat/ Konzernbetriebsrat bestellt wurde, erfolgt die Wahl im einstufigen Verfahren. In diesem Fall entfällt die erste Wahlversammlung auf der sonst der Wahlvorstand gewählt worden wäre. Es gibt dann nur eine Wahlversammlung: die auf welcher der Betriebsrat gewählt wird.

Wurde der Wahlvorstand nicht durch einen Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat/ Konzernbetriebsrat bestellt, so ist auf einer ersten Wahlversammlung der Wahlvorstand durch die Belegschaft zu wählen. Auf einer zweiten Wahlversammlung erfolgt dann die Wahl zum Betriebsrat. Daher wird dieses Verfahren auch zweistufiges Verfahren genannt.

Wie läuft die Wahl im einstufigen Verfahren ab?

Wie läuft die Wahl im zweistufigen Verfahren ab?

Wo finden sich Regelungen zum vereinfachten Wahlverfahren?