Langjährige Erfahrung mit Verhandlungsführung
kostenlose Erstberatung für Betriebsräte
schnelle Termine
Bechert Rechtsanwaelte Berlin Logo

Konzernbetriebsrat

KONZERNBETRIEBSRAT – ZUSAMMENSETZUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT

Wie wird ein Konzernbetriebsrat gebildet?

Welche Zuständigkeiten hat der Konzernbetriebsrat?

Wo sind die Grenzen der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates?

Der Konzernbetriebsrat ist grundsätzlich nicht zuständig, wenn bereits der Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat zuständig ist. Die Zuständigkeiten zwischen diesen drei Gremien werden strikt nach dem „Entweder-Oder-Prinzip“ voneinander abgegrenzt.

Daher sind an die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates – also für den Fall, dass er nicht durch den Gesamtbetriebsrat beauftragt wurde – strenge Maßstäbe zu legen. Es ist nicht ausreichend, dass eine Regelung durch oder mit dem Konzernbetriebsrat zweckmäßig, kostengünstiger oder aufgrund des Koordinierungsinteresses praktischer wäre. Dies sind keine Gründe, welche die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates begründen können. Auch wenn die Konzernleitung bestimmte Themen auf sich gezogen hat, begründet dies keine Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates.