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Rechtsanwalt Bechert

RECHTSANWALT MARTIN BECHERT

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Fachanwalt Arbeitsrecht Martin Bechert

Interview mit Rechtsanwalt Martin Bechert

Rechtsanwalt Bechert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Er ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig und Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Bechert Rechtsanwälte in Berlin. Über seinen Werdegang und seine Überzeugungen spricht er in einem kurzen Interview.

1. Wie bist du zur Juristerei gekommen?

Eine richtig fundierte Entscheidung war das nicht. Ich habe mich für das Studium der Rchtswissenschaften mehr aus dem Bauch heraus entschieden. Das Recht selbst hat mich erst später angefangen tatsächlich zu interessieren. Mir hat die Idee gefallen, etwas damit bewirken zu können.

2. Was macht für dich den Beruf des Rechtsanwalts aus?

Nach meinem Selbstverständnis hat der Beruf des Rechtsanwalts sehr viel mit Haltung zu tun. Gerade bei den Strafverteidigern kann man das nach meiner Auffassung gut erkennen. Man macht sich nicht immer beliebt, wenn man sich für Schwächere einsetzt.

3. Warum vertrittst du nur Arbeitnehmer und Betriebsräte und keine Arbeitgeber?

Rechtsanwalt Bechert: Früher habe ich als Anwalt auch Arbeitgeber vertreten, darunter auch bedeutete Unternehmen und ein deutsches Bundesland. Ich habe aber gemerkt, dass ich nicht auf die Seite der Arbeitgeber gehöre. Bei Arbeitnehmern und auf Seiten vom Betriebsrat bin ich zuhause.

4. Seit wann bist du Anwalt?

1998

5. Warum sind alle Rechtsanwälte der Kanzlei auch Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht aller Rechtsanwälte der Kanzlei ist mir wichtig. Es ist ein klares Bekenntnis der Kanzlei zum Arbeitsrecht. Zudem kann durch die Fachanwaltschaft jeder Mandant unabhänig davon welcher Rechtsanwalt in seiner Sache tätig wird sich sicher sein: Mir steht ein erfahrener Spezialist zur Seite. Mit der Fachanwaltschaft ist außerdem eine Fortbildungsverpflichtung verbunden. Dies sichert die hohe Qualität unserer Dienstleistung.

6. Was macht dir richtig Spaß an deinem Beruf?

Verhandeln.

7. Was sind für dich die drei wichtigsten Punkte im Verhältnis zum Mandanten?

Das wichtigste ist das Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Klar. Das gilt aber in beide Richtungen. Der Mandant muss sich darauf verlassen können, dass der Anwalt ihn kompetent und umfassend berät. Andererseits ist auch der Anwalt darauf angewiesen, dass ihn der Mandant vollständig informiert. Alles andere findet sich.

8. Warum sollte ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat sich gerade von dir vertreten lassen?

Natürlich bin ich ein erfahrener Anwalt. Das spricht sicher für mich. Aus meiner Sicht ist das aber nicht das Entscheidende. Das Wichtigste ist, dass ich für jeden Mandanten den ich vertrete bereit bin bis zum Bundesarbeitsgericht zu kämpfen. Nicht, dass ich das Mandanten einreden will, oder dass es überhaupt in jedem Fall sinnvoll wäre – aber ich bin dazu bereit! Bei mir wird kein Mandant zu einem schlechten Vergleich überredet.

9. Welches Verhältnis hast du deinen Rechtsanwaltskollegen auf der Arbeitgeberseite?

Die Rolle und der Mensch, der diese Rolle wahrnimmt müssen strikt getrennt werden. Es ist nichts Verwerfliches sich mit Vervé für die Interessen von Arbeitgebern einzusetzen. Kein Verständnis habe ich allerdings dafür, wenn Arbeitgeberanwälte durch das Schikanieren der Betriebsratsmitglieder den Betriebsrat platt zu machen versuchen. Da hört es bei mir auf. Im Übrigen sind wir alle Menschen. Genauso wie auch anderswo komme ich mit einigen meiner Kollegen besser klar, als mit anderen – völlig egal, ob sie (auch) Arbeitgeber vertreten.