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UMGRUPPIERUNG – DIE ZUSTIMMUNG DES BETRIEBSRATS NACH § 99 BETRVG IST EINZUHOLEN!

Was ist eine Umgruppierung

Umgruppierung ist jede Änderung  der Einreihung in die Vergütungsordnung unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer wirtschaftlich besser oder schlechter gestellt würde. Praxisrelevant sind Umgruppierungen bspw. bei Versetzungen, Beförderungen oder auch Herabstufungen. Der Betriebsrat ist darüber umfassend und rechtzeitig zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat ihm insbesondere mitzuteilen, aus welchen Gründen er festgestellt hat, dass die neue Einordnung richtig ist. Dem Betriebsrat steht ein Mitbeurteilungsrecht darüber zu, ob diese Beurteilung des Arbeitgebers korrekt ist. Es steht im Ermessen des Betriebsrates, dies anders zu beurteilen.

Was sind Zustimmungsverweigerungsgründe?