BECHERT RECHTSANWÄLTE | UNSERE MAXIMEN
Vorschläge statt Vorschriften
Jeder Betrieb, jeder Betriebsrat, jedes Betriebsratsmitglied ist unterschiedlich. Bei uns gibt es daher keine Handlungsanweisungen nach Schema F. Wir sehen uns als Berater. Wir unterbreiten Vorschläge. Die von uns vertretenen Betriebsräte entscheiden.
Persönlicher Kontakt statt anonyme Anwaltsfirma
Wir legen neben der qualifizierten Beratung im Arbeitsrecht viel Wert auf den persönlichen Kontakt. Wir denken perspektivisch. Wir wollen dauerhaft mit den von uns beratenen Betriebsräten zusammenarbeiten.
Unabhängig statt gewerkschaftsgebunden
Wir arbeiten gut und vertrauensvoll mit allen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammen, aber unsere ungeteilte Loyalität gilt unseren Mandanten. Wir sind den von uns vertretenen Betriebsräten verpflichtet; nicht einer Gewerkschaft oder einer Partei.
Ein-Anwaltsbetreuung statt Kanzleiwirrwarr
Um Vertrauen aufzubauen, muss man sich kennen. Wir legen Wert darauf, dass ein Betriebsrat dauerhaft nur durch einen Rechtsanwalt der Kanzlei federführend betreut wird. Das Vertrauen zwischen dem Betriebsrat und dem Anwalt ist das wichtigste Gut in der Arbeitsbeziehung.
Verlässlichkeit statt Abkassieren
Wir lassen die von uns beratenen Betriebsräte nicht allein. Gerade dann, wenn Betriebsräte in Not geraten, sind wir da. Wir helfen schnell und unkompliziert. Wir kümmern uns darum, dass unsere Leistungen vom Arbeitgeber vergütet werden und sind dabei auch bereit Risiken einzugehen.