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Sozialauswahl – Wer darf bleiben und wer muss gehen bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Kommt es in einem Unternehmen zu ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen, spielt die Sozialauswahl hierbei eine wichtige Rolle. Dann nämlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Reihe an gesetzlichen Kriterien im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu erfüllen. Somit wird festgelegt, wer von den bevorstehenden Kündigungen betroffen sein wird und in welcher Reihenfolge.  

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber wegen betrieblicher Erfordernisse beendet wird. In diesem Falle liegt der Kündigungsgrund auf Seite des Arbeitgebers. 

Nun kann es, gerade bei größeren Unternehmen, vorkommen, dass nicht nur ein, sondern mehrere Arbeitnehmer von den geplanten Kündigungen betroffen sind. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Auswahl nach bestimmten, vom Gesetz festgelegten Kriterien zu treffen. 

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Information sowie die häufigsten Fragen zum Thema Sozialauswahl.

Was ist die Sozialauswahl?

Definition Sozialauswahl:

Bei der Sozialauswahl handelt es sich um ein Auswahlverfahren im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Zur Auswahl der von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer werden soziale Gesichtspunkte als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Sozialauswahl Kündigung - das müssen Sie wissen

Wie funktioniert das mit der Sozialauswahl?

Welche Arbeitnehmer sind im Sinne der Sozialauswahl horizontal vergleichbar?

Wer ist in die Sozialauswahl einzubeziehen?

Sind auch Personen, die Sonderkündigungsschutz haben, von der Sozialauswahl (Kündigung) betroffen?

Sozialauswahl Kriterien

Welche Kriterien müssen bei der Sozialauswahl geprüft werden?

Sozialauswahl Punktesystem - Wer ist sozial schutzwürdig?

Wer muss bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst gehen?

Zusammenfassung Sozialauswahl: