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Soziale Angelegenheiten

SOZIALE ANGELEGENHEITEN – EIN MUSS FÜR JEDEN BETRIEBSRAT

Soziale angelegenheiten – welche sind das?

Die sozialen Angelegenheiten sind das zentrale Wirksungsfeld vom Betriebsrats. Die wichtigste Vorschrift für die Zuständigkeit des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten im Betriebsverfassungsgesetz ist § 87 BetrVG.

Bei welchen sozialen angelgenheiten besteht ein mitbestimmungsrecht nach § 87 betrvg?