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Bleiben in einem Unternehmen die Aufträge aus oder müssen Entlassungen aus anderen betriebsbedingten Gründen stattfinden, fragen sich die Betroffenen voller Sorge: Wer muss zuerst gehen?
- Sind es wirklich die jüngsten Mitarbeiter?
- Beschäftigte ohne Kinder?
- Welche Rolle spielt die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit?
Wir bringen Licht ins Dunkel, wer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung laut Sozialplan zuerst das Unternehmen verlassen muss und anhand welcher Kriterien die Reihenfolge festgelegt wird.
Sie möchten mehr über das Thema Sozialplan Kündigung erfahren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Entlassungsreihenfolge beim Sozialplan.
Warum gibt es eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen?
Sind Entlassungen aus betrieblichen Gründen notwendig, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um rechtsgültige Kündigungen auszusprechen.
Eine wichtige Voraussetzung ist, die Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten durchzuführen. Leistung oder Sympathie dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Man spricht hierbei von der Sozialauswahl.
Die Sozialauswahl stellt sicher, dass besonders sozial schutzbedürftige Menschen keine Kündigung erhalten oder zumindest später als Menschen, die weniger sozial schutzbedürftig sind.
Wann findet die Sozialauswahl Anwendung?
Die Sozialauswahl ist in §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) verankert und findet nur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
- Der Mitarbeiter ist länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt.
- Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter.
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob diese rechtskräftig ist?
Welche Kriterien finden bei einer betriebsbedingten Kündigung Anwendung?
Für die Sozialauswahl gelten bestimmte Kriterien, welche bei der Festlegung derer, die laut Sozialplan zuerst gehen müssen, Berücksichtigung finden müssen. Dabei ist wichtig, dass kein Kriterium stärker zu gewichten ist als das andere.
Diese Kriterien müssen Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung berücksichtigen:
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
- Lebensalter
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
Punktesystem: Wer geht bei einer Kündigung zuerst?
Wie wird aber nun festgelegt, welche Personen im Falle von betriebsbedingten Kündigungen zuerst gehen müssen?
Die oben genannten Merkmale sind gleichwertig, dem Arbeitgeber werden dennoch gewisse Handlungsspielräume eingeräumt, solange die Kriterien „ausreichend berücksichtigt“ werden.
Für eine höhere Rechtssicherheit hat das Bundesarbeitsgericht ein spezielles Punktesystem eingeführt, welches zur Berechnung der Reihenfolge bei der Sozialauswahl genutzt wird.
So wird berechnet, wer bei geplanten Kündigungen zuerst gehen muss:
Den Kriterien wird folgende Gewichtung zugeschrieben:
- Unterhaltspflichten Kind: 2 Punkte pro Kind
- Unterhaltspflicht Ehepartner: 4 Punkte
- Lebensalter: 1 Punkt pro Lebensjahr
- Dauer der Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt pro Jahr
Zunächst werden die entsprechenden Arbeitnehmer in horizontal vergleichbare Arbeitsgruppen (das heißt Gruppen mit Personen, die welche ähnlichen Aufgaben ausführen) eingeteilt. Im Anschluss wird innerhalb der Gruppe eine Reihenfolge der sozialen Schutzbedürftigkeit erstellt.
Je mehr Punkte ein Arbeitnehmer erhält, desto höher ist seine soziale Schutzbedürftigkeit. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Beschäftigten mit den wenigsten Punkten zuerst entlassen werden, weil sie am wenigsten sozial schutzbedürftig sind.
Fazit: Sozialplan - Wer geht zuerst?
Welche Arbeitnehmer im Falle betriebsbedingter Kündigungen das Unternehmen laut Sozialplan / Sozialauswahl zuerst verlassen müssen, wird anhand gesetzlicher Kriterien geregelt.
Kurz gesagt werden hierbei die jene Beschäftigte zuerst entlassen, welche am jüngsten sind, keine Kinder haben, nicht schwerbehindert sind und noch nicht lang im Unternehmen arbeiten.
Werden diese sozialen Kriterien bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht berücksichtigt, ist diese unwirksam.