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Sozialplan Kündigung

Alles Wichtige über Abfindung, Nachverhandlung und Kündigungskriterien!

Ein Sozialplan kommt zum Einsatz, wenn ein Arbeitgeber plant, den Betrieb umzugestalten. Steht eine solche Betriebsänderung an, geht dies oft mit Kündigungen einher.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich entscheiden, welche Beschäftigte er entlässt. 

Gesetzliche Kriterien legen fest, welche Personen besonders schutzbedürftig sind und wer laut Sozialplan zuerst gekündigt werden darf. Wir erklären, wie Sie als Arbeitnehmer im Kündigungsfall am besten reagieren. 

In diesem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Sozialplan Kündigung und gehen unter anderem auf die Themen 

  • Abfindung, 
  • Nachverhandlung und 
  • Kündigungskriterien ein. 

Was ist ein Sozialplan?

Was ist eine Betriebsänderung?

Ein Sozialplan kommt bei einer Betriebsänderung zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Umgestaltung eines Unternehmens oder Teilen eines Unternehmens Als Betriebsänderung zählen zum Beispiel: 

  • Zusammenschluss von Betrieben
  • Spaltung von Betrieben
  • Einschränkung eines Betriebs oder von Betriebsteilen
  • Stilllegung eines Betriebs oder von Betriebsteilen
  • grundlegende Änderungen einer Betriebsorganisation

Diese Veränderungen gehen für Arbeitnehmer mit großer Unsicherheit und meist mit Kündigungen einher. Hier kommt der Betriebsrat ins Spiel, um für den Arbeitnehmer einen Sozialplan und einen Interessenausgleich zu verhandeln. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Sozialplan und einem Interessenausgleich?

Die Verhandlungen eines Interessenausgleichs beinhalten, ob eine Betriebsänderung überhaupt stattfindet. Falls ja, wann und in welchem Ausmaß. Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Interessenausgleich.

Ist die Betriebsänderung bereits beschlossen, geht es im Sozialplan darum, die wirtschaftlichen Nachteile der Betroffenen auszugleichen oder abzumildern. 

Wann gibt es einen Sozialplan bei Kündigungen?

Oder anders gefragt: Gibt es bei jeder betriebsbedingten Kündigung einen Sozialplan? 

Nein, ein Sozialplan wird nur vereinbart, wenn ein Arbeitgeber die Schließung des Betriebs oder die Kündigung zahlreicher Angestellter plant. Hierfür stellt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in den Paragrafen 111-113 alle relevanten Regelungen bereit. 

Diese Voraussetzungen müssen für eine Sozialplan-Kündigung erfüllt sein: 

  • Das Unternehmen ist nicht jünger als 4 Jahre und es geht nur um Entlassungen
  • Im Unternehmen sind mindestens 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt. 
  • Das Unternehmen verfügt über einen Betriebsrat.
  • Der Arbeitgeber plant eine maßgebliche Umgestaltung seines Betriebs. 

Bei Erfüllung dieser Kriterien ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Sozialplan auszuhandeln. 

Sollten die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, können Sie als Arbeitnehmer nicht auf einem Sozialplan bestehen.

Sozialplan Kriterien - Worauf kommt es bei einer Kündigung nach Sozialplan an?

Welche Kriterien bei einem Sozialplan beziehungsweise der Sozialauswahl Berücksichtigung finden, wird vom deutschen Recht sehr genau festgelegt. Hierbei sind alle Kriterien in ihrer Gewichtung gleichzubehandeln, keines wiegt schwerer als das andere. 

Kriterium 1: Das Alter des Mitarbeiters

Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass es für Arbeitnehmer mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird, eine neue Anstellung zu finden. Aus diesem Grunde stellt das Lebensalter ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Sozialplan Kündigung dar. 

Kriterium 2: Dauer der Betriebszugehörigkeit

Mitarbeiter, welche die längste Zeit in einem Unternehmen gearbeitet haben, erhalten weniger wahrscheinlich eine Kündigung, doch eine Garantie gibt es nicht. Unter bestimmten Umständen können auch jene mit der längsten Betriebszugehörigkeit entlassen werden.

Kriterium 3: Schwerbehinderung

Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt eine Schwerbehinderung dar. Wer gemäß §2 Absatz 2 SGB (Sozialgesetzbuch) als schwerbehindert gilt, steht unter einem besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Eine Kündigung schwerbehinderter Personen ist überhaupt nur dann zulässig, wenn das Integrationsamt dieser zugestimmt hat.

Kriterium 4: Unterhaltspflichten

Wer gegenüber Kindern oder Ehepartner unterhaltspflichtig ist, ist bei einer Kündigung nach Sozialplan weniger gefährdet, das Unternehmen verlassen zu müssen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Unterhaltspflichten zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestanden haben müssen und auch zukünftig noch bestehen werden.

Sozialplan Kündigung Punkte - So wird die Reihenfolge der Kündigungen entschieden

Wie bereits erwähnt, sind die Kriterien zur Sozialauswahl als gleichwertig anzusehen. Dem Arbeitgeber wird hierbei nun ein gewisser Spielraum eingeräumt, wenn es darum geht, die einzelnen Kriterien zu beurteilen. 

Voraussetzung ist, dass die Kriterien „ausreichend“ berücksichtigt werden. 

Um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, können für die Bewertung sogenannte Punktsysteme eingeführt werden. Damit ein Konsens über die Gewichtung der einzelnen Punkte erlangt werden kann, sollten die entsprechenden Regelungen Bestandteil der Betriebsvereinbarung sein. 

Kommt es jetzt zur Sozialauswahl, wird die Reihenfolge der Arbeitnehmer berechnet, welche das Unternehmen zuerst beziehungsweise zuletzt verlassen müssen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Gewichtung der Punkte festgelegt: 

  • Alter des Mitarbeiters: 1 Punkt pro Lebensjahr
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt pro Jahr
  • Unterhaltsberechtigte Kinder: 2 Punkte pro Kind
  • Unterhaltspflichtiger Ehepartner: 4 Punkte

Wer wird bei einem Sozialplan als erstes gekündigt?

Jene Mitarbeiter, welche innerhalb einer horizontal vergleichbaren Gruppe (das heißt eine Gruppe, deren Mitglieder ähnliche Aufgaben ausüben) die geringste Punktzahl erreichen und damit als am wenigsten sozial schutzbedürftig sind, erhalten zuerst eine KündigungLesen Sie hier die ausführliche Antwort auf die Frage “Sozialplan – Wer geht zuerst?”.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Sozialplan?

Es gibt keine Regelung darüber, in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt werden muss. Das bedeutet, je nach Sozialplan des jeweiligen Unternehmens können die Abfindungssummen stark variieren.  Oft werden jedoch die gleichen Kriterien aus den Sozialplanverhandlungen zur Berechnung herangezogen:  

  • Lebensalter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Schwerbehinderung

Für eine grobe Orientierung, mit welcher Abfindungssumme Sie rechnen können, gilt folgende Faustregel 0,5 x Monatsgehalt x Jahre Betriebszugehörigkeit Sollte Ihre Abfindung geringer ausfallen, lohnt es sich oft, individuell nachzuverhandeln und einen höheren Betrag zu erstreiten.  Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa

  • dem Verhandlungsgeschick,
  • der Branche,
  • der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage etc.

Im Übrigen werden auch bei Arbeitsverhältnissen, die erst kurze Zeit bestehen, regelmäßig höhere Faktoren als 0,5 angewendet. Häufig werden bei gerichtlichen Vergleichen sogar Abfindungen, deren Höhe auf Basis eines Faktors von 2,0 bis 2,5 berechnet sind, vereinbart.

Gibt es immer eine Abfindung bei einer Sozialplan-Kündigung?

Nein, es ist durchaus möglich, dass der Sozialplan Ihres Unternehmens keine Abfindung enthält. Zwar stellt dies eher die Ausnahme dar, doch der Arbeitgeber unterliegt keiner gesetzlichen Regelung, eine Abfindung zu zahlen, wenn Mitarbeiter entlassen werden. 

TIPP: Es gibt neben dem Sozialplan noch weitere Möglichkeiten, eine Abfindung nach einer Kündigung gezahlt zu bekommen. Das ist zum Beispiel häufig bei einem Aufhebungsvertrag der Fall oder wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt. 

Kurz gesagt steigen Ihre Chancen auf eine Abfindung immer dann, wenn der Arbeitgeber lange Rechtsstreitigkeiten erwartet und verhindern möchte.

Fazit - die Fakten zum Thema Sozialplan Kündigung auf einen Blick

  • Plant ein größerer Arbeitgeber eine Betriebsänderung, muss er mit dem Betriebsrat in den meisten Fällen einen Sozialplan vereinbaren. 
  • Der Sozialplan hat zum Ziel, die wirtschaftlichen Nachteile der Betriebsänderung, welche den Arbeitnehmern durch Kündigungen entstehen, zu kompensieren oder mindestens abzumildern. 
  • Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, doch in vielen Fällen ist eine Abfindungszahlung Inhalt eines Sozialplans. 

Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Sozialplan Kündigung an uns, wir beraten Sie gern!