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Sozialplan Abfindung – Alles Wissenswerte bei betriebsbedingter Kündigung!

Muss ein Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen Kündigungen aussprechen, wird oft auf einen Sozialplan zurückgegriffen. Dieser muss zunächst zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt werden. Sozialpläne sollen negative sozialen Folgen von betriebsbedingten Kündigungen reduzieren.

Im Vorhinein wird geregelt, wer gemäß der Sozialauswahl geht und wer im Unternehmen bleibt.  Verhandelt wird dies im Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Abfindungen sind häufig ein fester Bestandteil in Sozialplänen. Der Betriebsrat sorgt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dafür, dass die Folgen einer Kündigung, sollte sie einmal eintreten, abgemildert werden. 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige über Höhe und Berechnung einer Sozialplan-Abfindung, welche Kriterien dabei ausschlaggebend sind und welche Sonderregelungen es gibt.      

Sie haben Fragen zum Thema Sozialplan, Abfindung oder sind von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen? 

Lassen Sie uns sprechen! 

Was ist ein Sozialplan?

Plant ein Arbeitgeber, den Betrieb umzugestalten, gehen diese Veränderungen oft mit Kündigungen oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer einher. Um diese zu kompensieren oder wenigstens abzuschwächen, handeln Betriebsrat und Arbeitgeber einen Sozialplan aus. 

Das Ziel eines Sozialplans ist es, die besten Konditionen für die Mitarbeiter auszuhandeln, die von den betriebsbedingten Kündigungen betroffen sind. Über Verhandlungen versucht der Betriebsrat zu erreichen, dass keine weiteren Kündigungen ausgesprochen werden. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

In unserem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte unter anderem zu Sozialplan-Kriterien, in welchen Fällen ein Sozialplan gültig wird und wer zuerst von den Kündigungen betroffen ist.  

Sozialplan Abfindungshöhe: Wie hoch ist die Abfindung bei einem Sozialplan?

Oft beinhaltet ein Sozialplan keine feste Abfindungssumme. Stattdessen richtet sich die Höhe einer Sozialplan-Abfindung nach verschiedenen Bemessungskriterien. Der konkrete Betrag wird dann anhand einer Formel oder eines Punktesystems berechnet. Welche der beiden Varianten Anwendung findet, legen Betriebsrat und Arbeitnehmer vorher im Sozialplan fest. 

Bemessungskriterien - Diese Punkte beeinflussen die Höhe Ihrer Abfindung

Arbeitgeber und Betriebsrat berücksichtigen die individuellen Lebensumstände der jeweiligen Arbeitnehmer, wenn es um die Höhe der Abfindungssumme geht. Hierfür legen sie im Sozialplan bestimmte Faktoren fest, die bestimmen, wie hoch die Sozialplan-Abfindung letztendlich ausfällt. 

Übliche Bemessungskriterien sind: 

  • Familienstand
  • Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder Ex-Partnern
  • Position innerhalb des Unternehmens
  • Schwerbehinderung
  • Beschäftigungsjahre
  • Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Alter
  • Rentennähe

Sonderregelungen für spezielle Arbeitnehmergruppen

In der Regel wird die Abfindungssumme laut Sozialplan für jeden entlassenen Mitarbeiter einheitlich berechnet. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten jedoch Sonderregelungen.  

Rentennahe Jahrgänge

Muss ein Unternehmen infolge des Sozialplans Leistungs- beziehungsweise Zahlungsansprüchen gegenüber seiner Arbeitnehmer gerecht werden, stellt dies eine finanzielle Belastung dar. Deswegen entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Sommer 2019 Folgendes: 

Die unternehmerischen Mittel dürfen vom Arbeitgeber so eingesetzt werden, dass die Arbeitnehmer, die am meisten darauf angewiesen sind, auch am meisten von den Leistungen profitieren

In der Praxis heißt das, jüngere Arbeitnehmer erhalten oft eine höhere Abfindung als rentennahe Mitarbeiter

Rentennahe Jahrgänge müssen mit Ausschluss oder Kürzung von Sozialplan-Abfindungen rechnen, wenn diese Kriterien zutreffen: 

  • Sie haben die Möglichkeit eines verfrühten Renteneintritts mit Abschlägen. 
  • Sie erhalten Überbrückungsleistungen wie Arbeitslosengeld 1, die fließend in die Rente übergehen.  

Schwerbehinderte Mitarbeiter

Bezieht ein schwerbehinderter Mitarbeiter Schwerbehindertenrente, darf dieser nicht schlechter gestellt werden als ein nicht behinderter Mitarbeiter. Die Höhe der Sozialplan-Abfindung darf aufgrund des Rentenanspruchs nicht geringer ausfallen. 

Führungskräfte

Führungskräften steht nach §5 Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) keine Sozialplan-Abfindung zu, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf einen Sozialplan einigen. 

Der Betriebsrat ist für leitende Angestellte nicht zuständig. Sie sind deshalb in diesem Sinne nicht anspruchsberechtigt, können jedoch trotzdem klagen oder Abfindungen verhandeln.  

Abfindung Sozialplan Berechnung - So berechnen Sie die Höhe Ihrer Sozialplan-Abfindung

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Sozialplan-Abfindung ausfällt? Je nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat berechnet sich die Endsumme nach einer Abfindungsformel oder einem Punkteverfahren. 

Wir erklären Ihnen, was es mit beiden Methoden auf sich hat.

Berechnung der Abfindung nach Formel

Um den Abfindungsbetrag anhand der Abfindungsformel zu berechnen, sind die im Sozialplan festgelegten Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Gehalt berücksichtigen. 

Als Faustregel können Sie von dieser Formel zur Berechnung der Abfindungshöhe ausgehen: 

Bruttomonatsgehalt * 0,5 *Jahre Betriebszugehörigkeit = Abfindungshöhe

Rechenbeispiel: 

Ein Mitarbeiter ist seit 8 Jahren im Unternehmen angestellt. Er verdient monatlich 3.200 € brutto. 

Die Rechnung sieht laut Formel wie folgt aus: 3200 ∗ 0,5 ∗ 10= 16.000 € 

Demnach erhält besagter Mitarbeiter laut Sozialplan eine Abfindung in Höhe von 16.000 €. 

Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzlichen Vorschriften für die Festlegung einer Abfindung gibt und die Berechnung der Summe im Einzelfall von dieser Faustregel abweichen kann. 

Sie sind sich unsicher, ob die Höhe Ihrer Sozialplan-Abfindung korrekt ist? 

Wir beraten Sie gern! 

Berechnung der Abfindung nach Punkteverfahren

Bei dieser Methode einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf eine für alle Abfindungen festgelegte Höchstsumme. Diese Summe darf bei der Auszahlung der anstehenden Abfindungen nicht überschritten werden. 

Um dieses Budget so gerecht wie möglich aufzuteilen, erhält jeder Mitarbeiter einen gewissen Prozentsatz des Gesamtbetrags. 

Dieser Prozentsatz berechnet sich aus verschiedenen Kriterien, zum Beispiel: 

  • Alter
  • Unterhaltspflichten
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Schwerbehinderungen 

Jedem Kriterium wird eine gewisse Punktzahl zugeordnet, wie viele Punkte das sind, ist im Sozialplan geregelt. Anschließend werden die Punktzahlen aller Mitarbeiter addiert. Das Gesamt-Abfindungs-Budget wird nun durch diese Punktzahl geteilt und damit der Geldwert eines einzelnen Punktes berechnet. 

Rechenbeispiel: 

Ein Unternehmen möchte 8 Mitarbeiter entlassen und hat dafür 75.000 € zur Verfügung. 

Die einzelnen Mitarbeiter erreichen folgende Punktzahlen: 

Mitarbeiter 1: 7 Punkte

Mitarbeiter 2 und 3: 8 Punkte

Mitarbeiter 4 und 5: 10 Punkte 

Mitarbeiter 6: 12 Punkte

Mitarbeiter 7 und 8: 15 Punkte

Gesamtpunktzahl:  85

Es ergibt sich folgende Rechnung: 

Gesamtbudget Abfindungen / Gesamtpunktzahl = Geldwert eines Punktes

75.000 / 85= 882,35 €  

Die Mitarbeiter, welche sieben Punkte erreichten, erhalten eine Sozialplan-Abfindung in Höhe von 6.176 €, jene mit 10 Punkten 8823,50 € usw.  

Wie hilft ein Anwalt bei Ihrer Sozialplan-Abfindung?

Es scheint auf den ersten Blick ganz einfach: Sie erhalten eine Kündigung und akzeptieren die Ihnen offerierte Abfindung. 

Oft ist es sinnvoll, wenn Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags können Sie so eventuell eine höhere Abfindung aushandeln. 

Wir beurteilen Ihre Situation individuell und schnell! 

Auch in diesen Fällen lohnt es sich, Kontakt mit uns aufzunehmen: 

  • Sie sind nicht sicher, ob Ihre Entlassung überhaupt rechtmäßig ist
  • Ihr Arbeitgeber hat angekündigt, Ihnen keine Sozialplan-Abfindung zu zahlen. 
  • Ihnen wird eine Abfindung außerhalb des Sozialplans angeboten, wenn Sie nicht gegen die Kündigung klagen. Doch eine Klage kann Ihnen unter Umständen eine höhere Abfindungssumme einbringen. 

Zusammenfassung Sozialplan Abfindung:

  • Kommt es in einem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen in Unternehmen mit Betriebsrat, greift der Sozialplan, sofern dieser vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. 
  • Wie hoch die Abfindung laut Sozialplan ausfällt, richtet sich nach verschiedenen Bemessungskriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. 
  • Rentennahe Jahrgänge können unter Umständen von der Abfindung ausgeschlossen werden oder eine geringere Abfindungssumme erhalten. 

Die Abfindungshöhe berechnet sich entweder anhand einer Formel oder eines Punkteverfahrens.