Langjährige Erfahrung mit Verhandlungsführung
kostenlose Erstberatung für Betriebsräte
schnelle Termine
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Akut-Beratung für Betriebsräte

Kostenlose Ersteinschätzung in dringenden Situationen

Ihr Betriebsrat steckt in einem akuten Konflikt oder steht unmittelbar vor einer weitreichenden Veränderung? Betriebsteile sollen geschlossen, Arbeitsplätze abgebaut oder neue Vergütungs- und Steuerungssysteme eingeführt werden? Eine Restrukturierung oder Insolvenz droht?

In solchen Situationen zählt oft jeder Schritt. Wir bieten Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten eine kostenlose und vertrauliche Akut-Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Schnell Klarheit gewinnen und handlungsfähig bleiben

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation. Wir ordnen die wichtigsten rechtlichen und strategischen Fragen ein und besprechen, was Ihr Betriebsrat jetzt tun sollte.

Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:

Die Akut-Beratung dient einer ersten Orientierung und Einschätzung der nächsten Schritte. Ob darüber hinaus eine anwaltliche Begleitung sinnvoll oder erforderlich ist, klären wir gemeinsam im Gespräch.

In welchen Situationen können Sie die Akut-Beratung nutzen?

Umstrukturierung und Betriebsschließung

Der Arbeitgeber kündigt eine Reorganisation, die Verlagerung von Aufgaben oder die Schließung eines Betriebs oder Betriebsteils an. Wir klären, welche Beteiligungsrechte bestehen und was im Hinblick auf Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan und Beschäftigungssicherung zu beachten ist.

Personalabbau und drohende Kündigungen

Es stehen Stellenstreichungen, Personalabbauprogramme oder Massenentlassungen im Raum. Wir besprechen, welche Informationen der Betriebsrat verlangen kann und wie er die Interessen der Beschäftigten frühzeitig in die Verhandlungen einbringt.

Krise und Insolvenz

Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise, Löhne werden verspätet gezahlt oder eine Insolvenz wurde angekündigt. Auch bei Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder einem bereits gestellten Insolvenzantrag unterstützen wir Sie dabei, die Lage einzuordnen und die nächsten Schritte festzulegen.

Neue Vergütungs-, Bonus- oder Zielsysteme

Ein neues Entgelt-, Provisions-, Bonus- oder Zielvereinbarungssystem soll kurzfristig eingeführt oder ein bestehendes Modell verändert werden. Wir prüfen mit Ihnen, welche Mitbestimmungsrechte betroffen sind und wie der Betriebsrat auf eine transparente und faire Ausgestaltung hinwirken kann.

Digitale Steuerung, Überwachung und KI

Der Arbeitgeber führt ein HR-System, eine Software zur Personaleinsatzplanung, People Analytics, Employee Monitoring, Dashboards oder eine KI-Anwendung ein. Wir klären, welche Beteiligungsrechte bei Datenerhebung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie algorithmischer Steuerung bestehen.

Arbeitszeit und Personaleinsatz

Schichtpläne, Arbeitszeitmodelle oder Systeme zur Personalbemessung sollen kurzfristig geändert werden. Wir besprechen, welche Entscheidungen mitbestimmungspflichtig sind und wie der Betriebsrat auf Belastung, Gesundheitsschutz und ausreichende Personalstärke Einfluss nehmen kann.

Eskalierender Konflikt mit dem Arbeitgeber

Der Arbeitgeber übergeht Beteiligungsrechte, verweigert Informationen, setzt das Gremium unter Zeitdruck oder schafft vollendete Tatsachen. Wir helfen Ihnen, die Situation rechtlich einzuordnen, Prioritäten zu setzen und eine geeignete Reaktion vorzubereiten.

Kostenlos, vertraulich und kurzfristig

Die Akut-Beratung ist kostenlos und richtet sich an Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte, die in einer dringenden Situation eine erste rechtliche und strategische Einschätzung benötigen.

Sie können zwischen zwei Gesprächsformen wählen:

Bitte schildern Sie bei der Buchung kurz, worum es geht. So können wir uns gezielt auf das Gespräch vorbereiten. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

Nicht dringende und längerfristige Anfragen

Sie suchen keine Akut-Beratung, sondern eine langfristige Begleitung, beispielsweise bei einem größeren Transformationsprojekt, einer konzernweiten Neugestaltung von Vergütungs- oder HR-Systemen oder einem umfangreichen Einigungsstellenverfahren?

Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.