Aus dem Ergebnis der Stimmauszählung erfolgt die Ermittlung der Gewählten. Der Wahlvorstand wertet aus, welche Kandidaten gewählt worden sind. Gegebenenfalls muss er dabei die Geschlechterquote berücksichtigen. Diese wurde unabhängig vom Wahlverfahren bereits durch den Wahlvorstand ermittelt und ist im Wahlausschreiben bekannt gemacht
worden.
Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses ist nun zu unterscheiden, ob nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) gewählt wurde.
Die Ermittlung der Gewählten bei der Listenwahl wird mit Hilfe des d’Hondtschen Höchstzahlverfahren ermittelt.
Bei diesem Verfahren werden die auf die jeweilige Liste entfallenen Stimmen der Reihe nach durch die Zahlen geteilt bis maximal zu derjenigen, die der Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat entspricht. Sodann werden die verfügbaren Sitze der Reihe nach auf die Höchstzahlen verteilt. Für jede Höchstzahl der auf eine Liste entfallenden Höchstzahl erhält die betreffende List einen Sitz. Das sich daraus ergebende Ergebnis wird nurmehr durch die Regelungen zum Minderheitengeschlecht verändert.
Tipp: Für den ganzen Vorgang der Berechnung stehen im Internet diverse Rechner zu Verfügung.
In einem Betrieb mit 500 Arbeitnehmern ist ein 11-köpfiger Betriebsrat zu wählen. Im Betrieb sind 200 Frauen und 300 Männer beschäftigt. Auf die Listen entfallen folgende Anzahl der Stimmen:
Liste 1: 200 Stimmen
Liste 2: 60 Stimmen
Liste 3: 140 Stimmen
| Teiler | Liste 1 200 Stimmen |
Liste 2 60 Stimmen |
Liste 3 140 Stimmen |
|---|---|---|---|
| 1 | 200,00 (1) | 60,00 (6) | 140,00 (2) |
| 2 | 100,00 (3) | 30,00 | 70,00 (4) |
| 3 | 66,66 (5) | 20,00 | 46,66 (8) |
| 4 | 50,00 (7) | 15,00 | 35,00 (10) |
| 5 | 40,00 (9) | 12,00 | 28,00 |
| 6 | 33,33 | 10,00 | 23,33 |
| 7 | … | … | … |
| Ergebnis: | 6 Sitze | 1 Sitze | 4 Sitze |
Zur Ermittlung der Gewählten werden die Namen aus den einzelnen Listen der Reihenfolge nach entnommen. Danach wären die fett gekennzeichneten Kandidaten gewählt:
| Listenplatz | Liste 1 (6) | Liste 2 (1) | Liste 3 (4) |
|---|---|---|---|
| 1 | Hr. A | Hr. I | Hr. P |
| 2 | Hr. B | Hr. J | Hr. Q |
| 3 | Hr. C | Hr. K | Hr. R |
| 4 | Hr. D | Hr. L | Fr. S |
| 5 | Fr. E | Hr. M | Fr. T |
| 6 | Hr. F | Hr. N | Fr. U |
| 7 | Hr. G | Hr. O | |
| 8 | Hr. H |
Sind die Höchstzahlen mehrerer Listen gleich hoch, entscheidet das Los.
Soweit eine Liste mehr Stimmen als Kandidaten hat, verfallen die Sitze für diese Liste und die dadurch freien Sitze fallen auf die weiteren Höchstzahlen der übrigen Listen.
(Im Beispiel: 4 Sitze für Frauen)
Soweit sich aus der Ermittlung der Gewählten im 1. Schritt bereits ergibt, dass das Minderheitengeschlecht die Mindestanzahl der Sitze oder mehr belegt, bedarf es keiner Korrektur.
Wäre das Minderheitengeschlecht nach der Ermittlung der Gewählten im
1. Schritt nicht mit einer entsprechend der Vorschriften notwendigen Anzahl an Sitzen im Betriebsrat vertreten, so bedarf es einer Korrektur (Förderverfahren).
Die Person, die aufgrund der niedrigsten Höchstzahl verliert und nicht dem Geschlecht Minderheit angehört, muss ihr Amt abgeben. In unserem Beispiel ist das Herr F. Der freie Sitz wird nun auf der Liste nach unten durchgereicht bis zu dem Bewerber, der dem Minderheitengeschlecht angehört.
Gehören alle weiteren Bewerber ebenfalls nicht dem Minderheitengeschlecht an, wird der Sitz an die Liste vergeben, die einen Bewerber des Minderheitengeschlechts aufweist (Listensprung). Der Sitz geht auf die Liste über, die die höchste bisher noch nicht verwertete Höchstzahl aufzubieten hat. Sodann erhält innerhalb der so ermittelten Liste der Bewerber den Sitz, der den höchsten Listenplatz inne hat und das Minderheitengeschlecht aufweist. In unserem Beispiel geht der Sitz demnach von Herrn F an Frau T.
Das Förderverfahren ist so oft zu wiederholen, bis das Minderheitengeschlecht entsprechend der Vorgaben im Betriebsrat vertreten ist. Nur soweit kein weiterer Bewerber des Minderheitengeschlechts mehr zur Verfügung steht, muss das unterbleiben. In unserem Beispiel geht danach ein weiterer Sitz von Herrn F an Frau T., so dass die fett gekennzeichneten Kandidaten vorläufig ein Amt errungen haben.
| Listenplatz | Liste 1 (6) | Liste 2 (1) | Liste 3 (4) |
|---|---|---|---|
| 1 | Hr. A | Hr. I | Hr. P |
| 2 | Hr. B | Hr. J | Hr. Q |
| 3 | Hr. C | Hr. K | Fr. R |
| 4 | Fr. D | Hr. L | Fr. S |
| 5 | Fr. E | Hr. M | Fr. T |
| 6 | Hr. F | Hr. N | Fr. U |
| 7 | Hr. G | Hr. O | |
| 8 | Hr. H |
Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so stehen die einzelnen Kandidaten zur Wahl. Die Sitze werden entsprechend der Stimmen, die auf die einzelnen Kandidaten entfallen, vergeben. Im Grundsatz sind die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Allerdings ist auch bei der Personenwahl das Förderverfahren durchzuführen, soweit das Minderheitengeschlecht nicht den Vorschriften nach im Betriebsrat vertreten wäre.
Als erstes werden daher die Sitze zugeteilt, die dem Geschlecht in der Minderheit zustehen. Dazu werden die diesem Geschlecht mindestens zustehenden Sitze an die Angehörigen des Minderheitengeschlechts in der Reihenfolge der erzielten Stimmen verteilt. In unserem Beispiel erhalten so die Frauen A, D, M und N einen Sitz im Betriebsrat.
Können mangels geeigneter Kandidaten oder Kandidatinnen nicht alle Mindestsitze verteilt werden, fallen sie der allgemeinen Zuteilung anheim. Die restlichen Sitze sind danach auf die Kandidaten in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahlen zu verteilen.
| Platz | Name | Stimmen | Platz | Name | Stimmen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Fr. A | 361 | 11. | Hr. K | 100 |
| 2. | Hr. B | 348 | 12. | Hr. L | 91 |
| 3. | Hr. C | 258 | 13. | Fr. M | 78 |
| 4. | Fr. D | 233 | 14. | Fr. N | 65 |
| 5. | Fr. E | 216 | 15. | Hr. O | 43 |
| 6. | Hr. F | 178 | 16. | Hr. P | 28 |
| 7. | Hr. G | 145 | 17. | Hr. Q | 12 |
| 8. | Hr. H | 132 | 18. | Hr. R | 10 |
| 9. | Hr. I | 112 | 19. | Hr. S | 8 |
| 10. | Hr. J | 106 | 20. | Hr. T | 0 |
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