Langjährige Erfahrung mit Verhandlungsführung
kostenlose Erstberatung für Betriebsräte
schnelle Termine
Bechert Rechtsanwaelte Berlin Logo

Ermittlung des Wahlergebnisses: So funktioniert das D’Hondt-Verfahren

Aus dem Ergebnis der Stimmauszählung erfolgt die Ermittlung der Gewählten. Der Wahlvorstand wertet aus, welche Kandidaten gewählt worden sind. Gegebenenfalls muss er dabei die Geschlechterquote berücksichtigen. Diese wurde unabhängig vom Wahlverfahren bereits durch den Wahlvorstand ermittelt und ist im Wahlausschreiben bekannt gemacht
worden. 

Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses ist nun zu unterscheiden, ob nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) gewählt wurde.

Durchführung einer Listenwahl

Die Ermittlung der Gewählten bei der Listenwahl wird mit Hilfe des d’Hondtschen Höchstzahlverfahren ermittelt.

Bei diesem Verfahren werden die auf die jeweilige Liste entfallenen Stimmen der Reihe nach durch die Zahlen geteilt bis maximal zu derjenigen, die der Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat entspricht. Sodann werden die verfügbaren Sitze der Reihe nach auf die Höchstzahlen verteilt. Für jede Höchstzahl der auf eine Liste entfallenden Höchstzahl erhält die betreffende List  einen Sitz. Das sich daraus ergebende Ergebnis wird nurmehr durch die Regelungen zum Minderheitengeschlecht verändert.

Unser Beispiel:

In einem Betrieb mit 500 Arbeitnehmern ist ein 11-köpfiger Betriebsrat zu wählen. Im Betrieb sind 200 Frauen und 300 Männer beschäftigt. Auf die Listen entfallen folgende Anzahl der Stimmen:

 

Liste 1: 200 Stimmen
Liste 2: 60 Stimmen
Liste 3: 140 Stimmen

1. Schritt: Ermittlung der auf die Listen entfallenden Sitze im Betriebsrat

TeilerListe 1
200 Stimmen
Liste 2
60 Stimmen
Liste 3
140 Stimmen
1200,00 (1)60,00 (6)140,00 (2)
2100,00 (3)30,0070,00 (4)
366,66 (5)20,0046,66 (8)
450,00 (7)15,0035,00 (10)
540,00 (9)12,0028,00
633,3310,0023,33
7
Ergebnis:6 Sitze1 Sitze4 Sitze

2. Schritt: Ermittlung der Gewählten

Zur Ermittlung der Gewählten werden die Namen aus den einzelnen Listen der Reihenfolge nach entnommen. Danach wären die fett gekennzeichneten Kandidaten gewählt:

ListenplatzListe 1 (6)Liste 2 (1)Liste 3 (4)
1Hr. AHr. IHr. P
2Hr. BHr. JHr. Q
3Hr. CHr. KHr. R
4Hr. DHr. LFr. S
5Fr. EHr. MFr. T
6Hr. FHr. NFr. U
7Hr. GHr. O
8Hr. H

Sind die Höchstzahlen mehrerer Listen gleich hoch, entscheidet das Los.

3. Schritt: Prüfung und ggf. Korrektur aufgrund des Minderheitengeschlechts

(Im Beispiel: 4 Sitze für Frauen)

Die Person, die aufgrund der niedrigsten Höchstzahl verliert und nicht dem Geschlecht Minderheit angehört, muss ihr Amt abgeben. In unserem Beispiel ist das Herr F. Der freie Sitz wird nun auf der Liste nach unten durchgereicht bis zu dem Bewerber, der dem Minderheitengeschlecht angehört

Gehören alle weiteren Bewerber ebenfalls nicht dem Minderheitengeschlecht an, wird der Sitz an die Liste vergeben, die einen Bewerber des Minderheitengeschlechts aufweist (Listensprung). Der Sitz geht auf die Liste über, die die höchste bisher noch nicht verwertete Höchstzahl aufzubieten hat. Sodann erhält innerhalb der so ermittelten Liste der Bewerber den Sitz, der den höchsten Listenplatz inne hat und das Minderheitengeschlecht aufweist. In unserem Beispiel geht der Sitz demnach von Herrn F an Frau T

Das Förderverfahren ist so oft zu wiederholen, bis das Minderheitengeschlecht entsprechend der Vorgaben im Betriebsrat vertreten ist. Nur soweit kein weiterer Bewerber des Minderheitengeschlechts mehr zur Verfügung steht, muss das unterbleiben. In unserem Beispiel geht danach ein weiterer Sitz von Herrn F an Frau T., so dass die fett gekennzeichneten Kandidaten vorläufig ein Amt errungen haben.

ListenplatzListe 1 (6)Liste 2 (1)Liste 3 (4)
1Hr. AHr. IHr. P
2Hr. BHr. JHr. Q
3Hr. CHr. KFr. R
4Fr. DHr. LFr. S
5Fr. EHr. MFr. T
6Hr. FHr. NFr. U
7Hr. GHr. O 
8Hr. H  

Durchführung einer Personenwahl

Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so stehen die einzelnen Kandidaten zur Wahl. Die Sitze werden entsprechend der Stimmen, die auf die einzelnen Kandidaten entfallen, vergeben. Im Grundsatz sind die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.

Im Beispiel (mindestens: 4 Frauen/11 Sitzen)

Als erstes werden daher die Sitze zugeteilt, die dem Geschlecht in der Minderheit zustehen. Dazu werden die diesem Geschlecht mindestens zustehenden Sitze an die Angehörigen des Minderheitengeschlechts in der Reihenfolge der erzielten Stimmen verteilt. In unserem Beispiel erhalten so die Frauen A, D, M und N einen Sitz im Betriebsrat. 

Können mangels geeigneter Kandidaten oder Kandidatinnen nicht alle Mindestsitze verteilt werden, fallen sie der allgemeinen Zuteilung anheim. Die restlichen Sitze sind danach auf die Kandidaten in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahlen zu verteilen.

PlatzNameStimmenPlatzNameStimmen
1.Fr. A36111.Hr. K100
2.Hr. B34812.Hr. L91
3.Hr. C25813.Fr. M78
4.Fr. D23314.Fr. N65
5.Fr. E21615.Hr. O43
6.Hr. F17816.Hr. P28
7.Hr. G14517.Hr. Q12
8.Hr. H13218.Hr. R10
9.Hr. I11219.Hr. S8
10.Hr. J10620.Hr. T0

NEU

Jetzt fit werden für die Betriebsratswahl 2026 – mit unserem Online-Seminar für Wahlvorstände!

Übernehmen Sie Verantwortung mit Sicherheit: In unserem kompakten Live-Online-Seminar zeigen wir Wahlvorständen Schritt für Schritt, wie sie die Betriebsratswahl rechtssicher, praxisnah und erfolgreich organisieren. Ideal für alle, die das normale Wahlverfahren souverän meistern wollen.